Jens Schellhase Design

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Jens Schellhase

Jens Schellhase Design
Ohmstr. 18
50677 Köln

E-Mail: design[at]jensschellhase.de
Fon: 0176 72 39 64 81

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BILDRECHTE

Jens Schellhase Design versichert hiermit, dass alle auf diesem Webangebot enthaltenen Fotografien nicht vorsätzlich gegen § 22 KUG verstoßen. Falls Personen eindeutiger Mittelpunkt einer Fotografie sind, so geschah dies entweder auf Wunsch der entsprechenden Personen, oder es ging eindeutig hervor, dass eine Fotografie entstanden ist. Ansonsten handelt es sich um Fotografien nach § 23 KUG Abs. 2 + 3. Im §23 I Nr.3 wird geregelt, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung [...] verbreitet und zur Schau gestellt werden" dürfen. Sollten dennoch Bilder auf dem Onlineangebot von Jens Schellhase Design zu finden sein, die nicht vorsätzlich gegen das Bildnisrecht der fotografierten Personen verstoßen, veröffentlich wurden, so behält sich Jens Schellhase Design vor, diese auf Hinweis der entsprechenden Rechteinhaber Offline zu nehmen, sowie alle weiteren Kopien zu vernichten

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URHEBERRECHT

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AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen von Jens Schellhase Design

1. GEGENSTAND DES VERTRAGES

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Schellhase & Schellhase GbR / Jens Schellhase Design, nachfolgend in Kurzform "JSD" genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform "Kunde" genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von JSD nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen JSD und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. JSD erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Kommunikationsdesign. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen JSDs.

2. VERTRAGSBESTANDTEILE UND ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS

2.1. Grundlage für die Arbeit JSD und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an JSD auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden JSD mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt JSD über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 10 Werktagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen JSD, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen JSD resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen von JSD im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei JSD.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. JSD darf die von ihr entwickelten Werbemittel nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen JSD und Kunde ausgeschlossen werden. Dieses Recht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

3.4 Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. 3.5. Über den Umfang der Nutzung steht JSD ein Auskunftsanspruch zu.

4. VERGÜTUNG

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht JSD ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann JSD dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten JSDs verfügbar sein. JSD stellt diese dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der JSD alle dadurch anfallenden Kosten gegen Nachweis ersetztund JSD von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet JSD dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. ZUSATZLEISTUNGEN

5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT JSDs

6.1. JSD ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1. Der Kunde stellt JSD alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von JSD sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG JSD

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch JSD erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. JSD ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt JSD von Ansprüchen Dritter frei, wenn JSD auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch JSD beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet JSD für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit JSD die Kosten hierfür der Kunde.

8.2. JSD haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. JSD haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3. JSD haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung JSDs wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag JSDs, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung JSDs für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung JSDs ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung JSDs nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

8.4 Die technische und anderweitige Gewährleistung JSDs für die Funktion von Websites, Webanwendungen und sämtlicher das Web betreffenden Produkte beträgt exakt ein Jahr (365 Tage). Danach übernimmt JSD keine Gewährleistung mehr für eventuelle Updates, Fehler oder Änderungen. Das Recht zur Bearbeitung von Websites, Webanwendungen und sämtlicher das Web betreffenden Produkte wird dem Kunden von JSD im vollen Umfang freigegeben.

9. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von JSD verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese JSD gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10. LEISTUNGEN DRITTER

10.1. Von JSD eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen JSDs. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von JSD eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung JSDs weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. ARBEITSUNTERLAGEN UND ELEKTRONISCHE DATEN

11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten JSDs angefertigt werden, verbleiben bei JSD. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. JSD schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNGSFRISTEN

12.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

13. STREITIGKEITEN

13.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und JSD geteilt.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Köln, den 30.05.2017

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